Faire Preise und völlige Transparenz.
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Wir stehen für faire, transparente und leistungsgerechte Vergütung.
Tagespreis schon ab 77€
- Monatliche Rechnungsstellung
(Sie zahlen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen – klar und übersichtlich aufgeführt) - Faire Bedingungen
(Wir setzen auf ausgewogene und transparente Bedingungen für Familien und Betreuungskräfte) - Keine versteckten Kosten
(Keine versteckten Gebühren – volle Kostentransparenz von Anfang an.)
Preisliste
Wir verbinden faire Preise mit hoher Betreuungsqualität – für eine zuverlässige und bezahlbare Versorgung Ihrer Angehörigen.
24-Stunden-Betreuung
Die Preisliste ist gültig ab 1.1.2026
Förderung für Personenbetreuung daheim
Viele Pflegebedürftige brauchen Betreuung zu Hause. Für die 24-Stunden-Betreuung (Personenbetreuung) gibt es Förderungen vom Staat.
Kriterien für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
- Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person zum Beispiel durch Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft bestehen.
- Einkommensgrenze von 2.500 € monatliches Netto-Gesamteinkommen der zu betreuenden Person (Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnungsbeihilfe zählen nicht zum Einkommen)
- Ab 1. November 2008 können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen, eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.
Wir besprechen mit Ihnen alle notwendigen Informationen : 0800 000 4500.
1. Antragstellung
Um die Förderung der 24-Stunden-Betreuung können Sie entweder per Post oder online beim Sozialministeriumservice ansuchen. Das Antragsformular ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.
2. Voraussetzung der Förderung
Die Voraussetzungen für diese Förderung sind, dass die pflegebedürftige Person: eine dauerhafte Betreuung braucht, Pflegegeld ab der Stufe 3 bekommt und das Nettoeinkommen nicht mehr als 2.500 Euro pro Monat beträgt.
3. Was zehlt nicht zum Netto Einkommen
Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.
4. Einsetzung der Betreuungskräfte
Zur 24-Stunden-Betreuung können sowohl selbstständige als auch angestellte Betreuungskräfte eingesetzt werden.
5. Voraussetzung der Betreuungskräfte
Die Voraussetzung für die Förderung in Bezug auf die Betreuungsperson ist, dass diese
• eine Ausbildung zur Heimhilfe oder zu Ähnlichem hat,
• mindestens 6 Monate eine pflegebedürftige Person fachgerecht betreut hat – was darunter zu verstehen ist, kann man zum Beispiel im Hausbetreuungsgesetz nachlesen –,
• ärztliche und pflegerische Tätigkeiten auf Anweisung und unter Kontrolle einer diplomierten Pflegeperson, einer Ärztin oder eines Arztes durchführt.
6. Zusätzliche Förderungen in den Bundesländern
In manchen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung.
Wenn Sie eine solche in Anspruch nehmen, können sich die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Bund ändern.
7. 24 Stunden -Betreuungsförderung
In manchen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung.
Wenn Sie eine solche in Anspruch nehmen, können sich die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Bund ändern.
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