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Faire Preise und völlige Transparenz.

Jetzt individuelles Angebot anfordern.

Wir stehen für faire, transparente und leistungsgerechte Vergütung.

Tagespreis schon ab 77€

  • Monatliche Rechnungsstellung
    (Sie zahlen nur die tatsächlich erbrachten Leistungen – klar und übersichtlich aufgeführt)
  • Faire Bedingungen
    (Wir setzen auf ausgewogene und transparente Bedingungen für Familien und Betreuungskräfte)
  • Keine versteckten Kosten
    (Keine versteckten Gebühren – volle Kostentransparenz von Anfang an.)

Preisliste

Wir verbinden faire Preise mit hoher Betreuungsqualität – für eine zuverlässige und bezahlbare Versorgung Ihrer Angehörigen.

24-Stunden-Betreuung

Deutschkenntnisse
Preis pro Monat
Preis Tag
A1 – Anfänger
2310 €
77 €Preis Tag
A2 – Grundkenntnisse
2460 €
82 €Preis Tag
B1 – Mäßig fortgeschrittene Kenntnisse
2610 €
87 €Preis Tag
B2 – Mittlere Kenntnisse
2760 €
92 €Preis Tag
C1 – Fortgeschrittene Kenntnisse
2910 €
97 €Preis Tag

Die Preisliste ist gültig ab 1.1.2026

Fahrtkosten der Betreuungskraft betragen 150 € für die Hin- und Rückfahrt.

Förderung für Personenbetreuung daheim

Viele Pflegebedürftige brauchen Betreuung zu Hause. Für die 24-Stunden-Betreuung (Personenbetreuung) gibt es Förderungen vom Staat.

Kriterien für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung

  • Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Dienstverhältnisses mit der pflegebedürftigen Person zum Beispiel durch Beschäftigung einer selbständigen Betreuungskraft bestehen.
  • Einkommensgrenze von 2.500 € monatliches Netto-Gesamteinkommen der zu betreuenden Person (Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wohnungsbeihilfe zählen nicht zum Einkommen)
  • Ab 1. November 2008 können alle Personen, die nach den Bestimmungen der 24-Stunden-Betreuung zuhause gepflegt werden, unabhängig von ihrem Vermögen, eine finanzielle Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung erhalten.

Wir besprechen mit Ihnen alle notwendigen Informationen : 0800 000 4500.

1. Antragstellung

Um die Förderung der 24-Stunden-Betreuung können Sie entweder per Post oder online beim Sozialministeriumservice ansuchen. Das Antragsformular ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.

2. Voraussetzung der Förderung

Die Voraussetzungen für diese Förderung sind, dass die pflegebedürftige Person: eine dauerhafte Betreuung braucht, Pflegegeld ab der Stufe 3 bekommt und das Nettoeinkommen nicht mehr als 2.500 Euro pro Monat beträgt.

3. Was zehlt nicht zum Netto Einkommen

Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen zählen nicht zum Nettoeinkommen.

4. Einsetzung der Betreuungskräfte

Zur 24-Stunden-Betreuung können sowohl selbstständige als auch angestellte Betreuungskräfte eingesetzt werden.

5. Voraussetzung der Betreuungskräfte

Die Voraussetzung für die Förderung in Bezug auf die Betreuungsperson ist, dass diese
• eine Ausbildung zur Heimhilfe oder zu Ähnlichem hat,
• mindestens 6 Monate eine pflegebedürftige Person fachgerecht betreut hat – was darunter zu verstehen ist, kann man zum Beispiel im Hausbetreuungsgesetz nachlesen –,
• ärztliche und pflegerische Tätigkeiten auf Anweisung und unter Kontrolle einer diplomierten Pflegeperson, einer Ärztin oder eines Arztes durchführt.

6. Zusätzliche Förderungen in den Bundesländern

In manchen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung.
Wenn Sie eine solche in Anspruch nehmen, können sich die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Bund ändern.

7. 24 Stunden -Betreuungsförderung

In manchen Bundesländern gibt es eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung.
Wenn Sie eine solche in Anspruch nehmen, können sich die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Bund ändern.

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Alles zu Leistungen und Finanzierung auf einen Blick – inklusive Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegeld und weiteren staatlichen Zuschüssen.